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   BFH, 24.07.1980 - IV R 65/77   

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https://dejure.org/1980,1165
BFH, 24.07.1980 - IV R 65/77 (https://dejure.org/1980,1165)
BFH, Entscheidung vom 24.07.1980 - IV R 65/77 (https://dejure.org/1980,1165)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 1980 - IV R 65/77 (https://dejure.org/1980,1165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1971 § 14a Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Frist - Veräußerung - Fristbeginn - Grundbuch - Eigentumsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1971) § 14a Abs. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Frist von 6 Monaten im Sinne des § 14a Abs. 4 EStG beginnt mit der Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 466
  • BStBl II 1981, 124
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.11.1967 - IV 123/63

    Möglichkeit der Bewertung von Forderungen aus der Veräußerung von

    Auszug aus BFH, 24.07.1980 - IV R 65/77
    Diese Auslegung stimmt mit der Rechtsprechung zur Gewinnverwirklichung bei Veräußerungsgeschäften bilanzierender Steuerpflichtiger überein, nach der entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung eine Gewinnverwirklichung bereits in dem Zeitpunkt eintritt, in dem der Verkäufer seine Leistung - wirtschaftlich gesehen - im wesentlichen erfüllt hat, "nicht erst beim Eingang des Gegenwerts", d.h. bei Bezahlung des Veräußerungspreises (so Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. November 1967 IV 123/63, BFHE 90, 484, BStBl II 1968, 176, und Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 5 EStG Anm. 49s und t).
  • BFH, 13.07.2006 - IV R 51/05

    Abfindung weichender Erben

    Nach den Feststellungen des FG sind Besitz und Nutzungen sowie Gefahr und Lasten an den veräußerten Flächen am 1. Oktober 1990 auf den Erwerber übergegangen, so dass zu diesem Zeitpunkt die Gewinnrealisierung eingetreten ist (Senatsurteile vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.c, und vom 8. September 2005 IV R 40/04, BFHE 211, 206, BStBl II 2006, 26, unter I.1., m.w.N.; s. aber Senatsurteil vom 24. Juli 1980 IV R 65/77, BFHE 131, 466, BStBl II 1981, 124, zu dem Sonderfall einer verzögerten Kaufpreiszahlung) und die Veräußerung mithin in das Wirtschaftsjahr 1990/91 fällt.
  • FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06

    Abzug eines Freibetrages nach § 14a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bei

    Der Begriff der Veräußerung i. S .v. § 14 a EStG 1971 bezeichnete die Veräußerung im bürgerlich-rechtlichen Sinne, also die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch (BFH v. 23.06.1983 IV R 77/80 BStBl. II 1983, 633, vgl. auch BFH v. 24.07.1980 IV R 65/77, BStBl. II 1981, 124).
  • BFH, 23.06.1983 - IV R 77/80

    Gewährung des Freibetrages - Veräußerungsgewinn - Veräußerung eines

    a) Soweit das FG entschieden hat, der Begriff der "Veräußerung" im Sinne der genannten Vorschrift bezeichne die Veräußerung im bürgerlich-rechtlichen Sinne, also die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch, befindet es sich im Ergebnis und auch in den wesentlichen Teilen der Begründung in Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats vom 24. Juli 1980 IV R 65/77 (BFHE 131, 466, BStBl II 1981, 124).
  • FG München, 05.09.1995 - 13 K 2321/94

    Feststellung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; Gewährung von

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